- 1145 - 1262. November 26. Orvieto. 6 Kal. Dez. p. a. 2. Papst Urban IV. bestättigt in einem Schreiben an seinen Legaten Anselm, Bischof von Ermeland, einige Festsetzungen der von ihm, als er noch unter dem Namen Jak. von Lüttich Legat war, im Oktober 1248 zu Breslau abgehaltenen Synode (vgl. o. No. 681). Hube antiqu. const. Synod. prov. Gnezn. p. 14-28. Doch findet sich hier der vorliegende päpstliche Brief mit dem vom 3. Juni 1263 (vgl. unten No. 1164) so zusammengefügt, dass man beide für vollkommen gleichlautend und nur am Schlüsse durch die Datirung verschieden halten muss. Dies ist nun ja auch wohl möglich, streng genommen aber ist der Brief, den Hube mittheilt, abgesehn von den darin mitgetheilten Konstitutionen und dem Datum am Schlüsse, der vom 3. Juni 1263, und der vom 26. Nov. 1262 wird darin nur angezogen, denn es heisst quasdam autem constitutiones - presentibus, reliquas vero quibusdam aliis nostris literis tibi directis fecimus adnotari. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |